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   LSG Berlin, 09.11.2004 - L 2 U 36/02 W 04   

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https://dejure.org/2004,30078
LSG Berlin, 09.11.2004 - L 2 U 36/02 W 04 (https://dejure.org/2004,30078)
LSG Berlin, Entscheidung vom 09.11.2004 - L 2 U 36/02 W 04 (https://dejure.org/2004,30078)
LSG Berlin, Entscheidung vom 09. November 2004 - L 2 U 36/02 W 04 (https://dejure.org/2004,30078)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Berlin, 09.11.2004 - L 2 U 36/02
    Für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit bzw. die tatsächlichen Grundlagen der genannten Wertentscheidung ist der volle Nachweis zu erbringen; bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit als erbracht angesehen werden können, d.h. es muss sicher feststehen, dass im Unfallzeitpunkt eine versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSG, SozR 2200 § 555a Nr. 1 m. w. N; BSGE 61, 127, 128; Urteil vom 13. August 2002, Az. B 2 U 33/01 R, HVBG-INFO 2002, 2818).
  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - Besorgung von Getränken

    Auszug aus LSG Berlin, 09.11.2004 - L 2 U 36/02
    Wege von der Wohnung zur versicherten Tätigkeit beginnen nach ständiger Rechtsprechung mit dem Verlassen des häuslichen Bereiches, das heißt mit dem Verlassen des vom Versicherten bewohnten Gebäudes mit Durchschreiten der dortigen Außentür, während sich der Versicherungsschutz nicht auf Wege in dem Gebäude, in dem z.B. die Wohnung liegt, erstreckt (BSG, Urteil vom 31. Mai 1988, SozR 2200 § 550 RVO Nr. 80, und BSG, Urteil vom 24. Juni 2003, Az. B 2 U 24/02 R, ZBR 2004, 274, m.w.N.).
  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - fehlende Beschwer - keine

    Auszug aus LSG Berlin, 09.11.2004 - L 2 U 36/02
    Für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit bzw. die tatsächlichen Grundlagen der genannten Wertentscheidung ist der volle Nachweis zu erbringen; bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit als erbracht angesehen werden können, d.h. es muss sicher feststehen, dass im Unfallzeitpunkt eine versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSG, SozR 2200 § 555a Nr. 1 m. w. N; BSGE 61, 127, 128; Urteil vom 13. August 2002, Az. B 2 U 33/01 R, HVBG-INFO 2002, 2818).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 17 U 313/14

    Verlassen der Wohnung durch ein Dachfenster wegen versperrter Wohnungstür mit

    Als Teil des Hauses ist diese Fläche deshalb noch dem häuslichen Bereich zuzuordnen (bejaht auch - insoweit ohne ausdrückliche Diskussion - beim Sturz über eine Balkontürschwelle beim Holen eines für den Weg zur Arbeit benötigten Mantels: Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 09.11.2004, L 2 U 36/02 W 04, juris-Rn. 14).
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